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AfD im Wahlkampf – Was können wir aus Österreich lernen?

Hier der nächste Termin im Rahmen unserer Veranstaltungsreihe zur Kritik an der AfD:

Do 15.06.2017 Ort: St. Pauli Fanräume, Millerntorstadion – Gegengerade 19.00 UhrVeranstaltungsreihe gegen AfD

Veranstaltungsflyer hier

Die AfD ist kein isoliertes Phänomen, sondern Teil einer internationalen Dynamik, in der autoritäre Projekte immer stärker werden. Sie orientiert sich an länger etablierten, erfolgreichen Bündnispartnern. Ein besonderes Naheverhältnis unterhält sie zur österreichischen FPÖ.
In Österreich hat die FPÖ erreicht, was ihre Schwesterpartei AfD anstrebt: Die RechtspopulistInnen sind Teil des etablierten Parteienspektrums und können sich berechtigte Hoffnung machen, die nächste Bundesregierung zu stellen. Unter Parteiobmann Heinz-Christian Strache, der sich schon jetzt als gerne als "Bürgerkanzler" inszeniert, liegt die FPÖ seit mehr als einem Jahr konstant an erster Stelle bei bundesweiten Wahlumfragen. Bei der Stichwahl des Bundespräsidenten im Dezember 2016 setzte sich der liberale Kandidat Alexander van der Bellen nur knapp gegen Norbert Hofer von der FPÖ durch. Hofer erhielt 47 Prozent der Stimmen - das beste Ergebnis eines rechtsextremen Kandidaten in Westeuropa seit 1945.
In der Veranstaltung wird erklärt, was die FPÖ so stark gemacht hat, welche Strategien sie einsetzt und von welchen Bedingungen sie profitiert. Denn vom Aufstieg der FPÖ lässt sich viel für den Umgang mit - und für Strategien gegen - die AfD lernen.

Benjamin Opratko ist Mitarbeiter am Berliner Institut für empirische Integrations- und Migrationsforschung an der HU Berlin und Redakteur bei mosaik-blog.at

Freier Eintritt
Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Parteien wie der NPD und der AfD oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung nach §6 VersG zu verwehren oder von dieser auszuschließen.

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Unsere früheren Aktivitäten findet Ihr im Archiv