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Schwere Niederlage für rechte Kinderfänger: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das Verbot der "Heimattreuen Deutschen Jugend" (HDJ) bestätigt. Die Organisation sei wesensverwandt mit der Hitlerjugend und wende sich gegen Demokratie und Verfassung, heißt es in der Urteilsbegründung (Az: 6 A 4.09).
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