Pressemitteilung des Hamburgischen Oberverwaltungsgericht (23.05.12)
Verwaltungsgericht Hamburg entscheidet:
Keine Demo der Rechtsextremen in der Innenstadt oder in Altona - Demonstrationszug in Wandsbek erlaubt
Das Verwaltungsgericht Hamburg hat heute in einem Eilverfahren (3 E 1217/12) entschieden, dass das rechtsextreme Bündnis seine für den 2. Juni 2012 angemeldete Demonstration in Wandsbek auf der Route
Kreuzung Pappelallee / Hammer Straße / Bärenallee (Anfangskundgebung) -
Hammer Straße – Brauhausstraße – Eilbeker Weg – Wagnerstraße – Eilenau
– Eilbektal – Friedrichsberger Straße – Eilbeker Weg – Brauhausstraße –
Hammer Straße - Kreuzung Pappelallee / Hammer Straße / Bärenallee (Abschlusskundgebung)
abhalten darf.
Die Behörde für Inneres / Polizei hatte eine Demonstration auf der von dem Veranstalter gewünschten Route durch die Innenstadt oder in Altona untersagt und lediglich eine stationäre Kundgebung auf der Kreuzung Pappelallee / Hammer Straße /Bärenallee in Wandsbek zugelassen.
Für die Alternativroute durch Altona, soweit der Demonstrationszug am Paul- Nevermann-Platz beginnen und enden solle, bestehe eine vergleichbare Gefährdungslage wie in der Innenstadt.
Es sei dem Antragsteller aber zu ermöglichen, einen Demonstrationszug in Wandsbek durchzuführen. Eine lediglich ortsfeste Versammlung an einer Straßenkreuzung würde sein Demonstrationsrecht erheblich beschränken. Andererseits ist davon auszugehen, dass die Polizei den Gefahren für Leib, Leben und bedeutende Sachwerte bei einem Aufzug in Wandsbek ausreichend begegnen könne.
Gegen diese Entscheidung ist die Beschwerde zum Hamburgischen Oberverwaltungsgericht zulässig.
Für Rückfragen:
Pressestelle der Verwaltungsgerichte, Hamburgisches Oberverwaltungsgericht
Susanne Walter
Telefon: (0 40) 4 28 43 – 7677
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