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Straffällige „Gida-Bewegung“

Blick nach rechts, Kai Budler

Zwischen Dezember 2014 und Oktober 2015 hat sich im Durchschnitt an jedem zweiten Tag mindestens eine rechtsextreme Straftat bei Kundgebungen und Aufmärschen der „Gida-Bewegung“ ereignet. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion der Linken hervor.
Insgesamt zählten die Behörden zwischen dem 8. Dezember 2014 und dem 26. Oktober dieses Jahres 255 politisch rechts motivierte Straf-und Gewalttaten bei 92 Aktionen der „Gida-Bewegung“ bundesweit. Die meisten Aktionen mit Straftaten ereigneten sich in diesem Zeitraum in Nordrhein-Westfalen, dicht gefolgt von Sachsen. In Niedersachsen wurden insgesamt 31 Straftaten bei neun  Aufmärschen und Kundgebungen gezählt. In Berlin ereigneten sich bei 14 „Gida“-Aktionen 25 Straftaten, in Bayern wurden bei acht Aktionen 112 Verstöße registriert.
In ihrer Antwort listet die Bundesregierung Verstöße gegen das Versammlungsgesetz ebenso auf wie zum Beispiel Sachbeschädigungen, Körperverletzungen, Bedrohungen und Beleidigungen, Landfriedensbruch und das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Keine Berücksichtigung finden in der Liste die Bundesländer Bremen, Brandenburg, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Schleswig Holstein. Bei den Aktivitäten der „Gida-Bewegung“ in den elf übrigen Bundesländern stellt das Bundesinnenministerium in sechs Ländern eine „rechtsextremistische Steuerung und Einflussnahme“ fest. Hier unterstützen Parteien wie NPD, „Die Rechte“ und „pro NRW“ die Organisationsteams mit Bewerbung, Teilnahme, Anmeldung und Leitung sowie durch Redebeiträge. Die Steuerung und Einflussnahme gelte für „Gida“-Veranstaltungen in Bayern, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
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