bnr, Helmut Lölhöffel
Endlich. Die Länder haben genügend belastbares Material zur rechtsextremen NPD zusammengetragen. Und die Sorge, dass es zu viele Staatsspitzel bei den Rechtsextremen gibt, ist wohl vorüber.
2003 war ein Verbotsverfahren gegen die 2003 Nationaldemokratische Partei daran gescheitert, dass zu viele ihrer Funktionsträger Informanten des Verfassungsschutzes waren. Eine spektakuläre Blamage für das Parlament und für die Bundesregierung.
Vor vier Jahren brachte das Auffliegen der Terrorgruppe NSU an der Frühlingsstraße in Zwickau neue Argumente, ein zweites Verbotsverfahren zu wagen. Auch wenn es anstatt drei nur einen Kläger gibt, nämlich den Bundesrat, haben Regierungsstellen und Bundesbehörden daran mitgewirkt – mag sein, nur halbherzig, aber dem Gericht hat es gereicht. Die Erfolgsaussichten sind günstiger.
Die Verfassungswidrigkeit der NPD ist danach zu beurteilen, ob sie Gewalt gegen die Verfassung anwenden würde oder als Mittel propagiert. Das ist längst erwiesen, auch wenn die NPD-Führung Gewalt verbal ablehnt. Aber die Fakten sehen so aus: Im Münchener NSU-Prozess wird einem früheren stellvertretenden NPD-Landesvorsitzenden vorgeworfen, in rechtsterroristische Aktivitäten verwickelt gewesen zu sein. Die „Einlassungen“ der mutmaßlichen Mit-Terroristin Beate Zschäpe und des Neonazis Ralf Wohlleben gewinnen so gesehen noch an Bedeutung.