Hamburg hat ein Problem.
In Hamburg entsteht ein Dokumentationszentrum zur Erinnerung an die Deportationen von Sinti und Roma und Jüdinnen und Juden in der NS-Zeit. Die Stadt hat sich entschlossen, diesen Erinnerungsort in einem von privaten Investoren errichteten und betriebenen Bürohaus unterzubringen. Nach den Erfahrungen und Auseinandersetzungen um das Stadthaus, die ehemalige Gestapo-Zentrale, hat Hamburg im Jahre 2017 mit dem privaten Investor einen Dauernutzungsvertrag abgeschlossen, der im § 14, 1 eine Nutzungsbeschränkung für den Vermieter festschreibt:
„Der Eigentümer verpflichtet sich, das Gebäude nicht selbst oder durch Dritte in einer Weise zu nutzen oder nutzen zu lassen, die in der öffentlichen Wahrnehmung und insbesondere in der Wahrnehmung der Opfer des Nationalsozialismus und ihrer Interessenorganisationen (...) (1) im Konflikt mit dem Zweck des Dokumentationszentrums (...) steht oder (2) der Ausstrahlung eines Gedenkorts abträglich ist.“