Die Versammlungsbehörde wird heute in einem Auflagenbescheid verfügen, dass die Kundgebung des Hamburger Bündnisses gegen Rechts nicht wie angemeldet am Samstag, den 12. Februar von 11.00 bis 13.00 h auf dem Bürgersteig des Jungfernstieges, Ecke Neuer Jungfernstieg in der Innenstadt stattfinden darf, sondern auf dem Johannes-Brahms-Platz vor der Musikhalle.
„Es ist ein ungeheuerlicher Affront, dass Innensenator Vahldiek (CDU) gewalttätige Neonazis von der NPD auf dem Gänsemarkt aufmarschieren lässt und die Kundgebung des Hamburger Bündnisses gegen Rechts, die zur Zivilcourage gegen Antisemitismus, Rassismus und Neofaschismus aufruft, aus der Innenstadt verbannt.“
Auf der Kundgebung des Hamburger Bündnisses gegen Rechts werden der Vorsitzende des DGB, Uwe Grund, der Vorsitzende der Gewerkschaft ver.di, Wolfgang Rose, der Bundestagsabgeordnete der LINKEN, Jan van Aken, die Landesvorsitzende der SPD, Inka Damerau, die innenpolitische Sprecherin der GAL-Fraktion, Antje Möller, die Flüchtlingsbeauftragte der Nordelbischen Kirche, Fanny Dethloff, und viele VertreterInnen von anderen Initiativen und Organisationen sprechen. Außerdem haben wir das Bandkollektiv DUBTARI gewinnen können, auf dem Jungfernstieg ihre südamerikanische Reggae- und Soca-Songs zu spielen: als kulturelle Antwort auf die heiser bellenden Nazis!
Das Hamburger Bündnis gegen Rechts hat jetzt die renommierte Rechtsanwältin Cornelia Ganten]Lange beauftragt, eine Einstweilige Verfügung gegen den Auflagenbescheid der Versammlungsbehörde vor den Hamburger Verwaltungsgerichten zu erstreiten, damit die Kundgebung wie angemeldet in der Innenstadt stattfinden kann. Das Bundesverfassungsgericht betont in seiner ständigen Rechtsprechung, dass derSchutz der Versammlungsfreiheit das Interesse der Veranstalter auf einen "Beachtungserfolg in möglichst großer Nähe zum symbolhaltigen Ort" umfasst. Dies ist der Gänsemarkt, auf dem die Nazis ihre neofaschistische Hetze betreiben wollen und deshalb wollen wir in Hör- und Sichtweite unsere Gegenkundgebung durchführen.
In mehreren Kooperationsgesprächen hat das Hamburger Bündnis gegen Rechts der Versammlungsbehörde verdeutlicht, dass unsere VersammlungsteilnehmerInnen keine Auseinandersetzung mit der Polizei suchen. Das aktuellste Beispiel hierfür war die Kundgebung des HBGR am 29.01.11 in Harburg.
„Wenn Innensentor Vahldiek (CDU) nicht Willens oder in der Lage ist, den Nazi] Aufmarsch auf dem Gänsemarkt zu verbieten, werden wir das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wahrnehmen und als engagierte AntifaschistInnen in Hör- und Sichtweite zur NPD-Kundgebung - wie es das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit garantiert - gegen die Volksverhetzung der Nazis protestieren.“
Die Versammlungsfreiheit in der Innenstadt darf nicht aufgrund von willkürlichen Gefahrenprognosen vom Innensenator verboten werden; die Versammlungsfreiheit ist ein elementares Grundrecht, welches von der Innenbehörde zu achten und zu schützen ist.
Für Rückfragen steht Ihnen Bela Rogalla vom Hamburger Bündnis gegen Rechts unterTel. 0170 288 65 07 gerne zur Verfügung.