Hamburger Bündnis gegen Rechts gewinnt auch vor dem Oberverwaltungsgericht! Die Protestkundgebung gegen die Nazis findet auf dem Jungfernstieg in der Innenstadt statt.
Die Kundgebung des Hamburger Bündnisses gegen Rechts wird am Samstag, den 12.2.2011 auf dem Jungfernstieg / Ecke Neuer Jungfernstieg stattfinden. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Hamburg am Freitag Abend entscheiden. Zuvor hatte bereits das Verwaltungsgericht Hamburg das Innenstadtverbot für die antifaschistische Protestkundgebung gegen den Naziaufmarsch auf dem Gänsemarkt für rechtswidrig erklärt. Gegen diesen Beschluss des Verwaltungsgericht hatte die Innenbehörde Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt.
Das Oberverwaltungsgericht führt in seinem Beschluss aus, dass die Kundgebung des Hamburger Bündnisses gegen Rechts nicht nur auf dem Bürgersteig des Jungfernstieges / Ecke Neuer Jungfernstieg in der Zeit von 11.00 bis 13.00 Uhr, sondern auch auf der Straße durchgeführt werden darf.
"Das Hamburger Bündnis hat mit diesem Rechtsstreit die rechtswidrigen Innenstadtverbote gegenüber linken Demonstrationen aufgehoben. Die Hamburger Verwaltungsgerichte haben die windigen Gefahrenprognosen des Staatsschutzes (LKA 71), die für die Versammlungsbehörde erstellt werden, nicht akzeptiert. Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wurde in der Innenstadt seit Innensenator Schill eklatant missachtet. Diese Linie wurde von den Innensenatoren Ahlhaus (CDU) und Vahldiek (CDU) fortgesetzt. Wir freuen uns, dass wir mit unsere Rechtsanwältin Cornelia Ganten-Lange diese grundrechtsfeindliche Praxis der Innenbehörde jetzt juristisch erfolgreich durchbrechen konnten", sagt Bela Rogalla vom Hamburger Bündnis gegen Rechts.
Wörtlich heißt es in dem Beschluss des OVG: " Die in der Anmeldebestätigung (-Auflagenbescheid der Versammlungsbehörde-) aufgeführte Aneinanderreihung von Ereignissen der letzten fünf Jahre im Zusammenhang mit Aufzügen oder stationären Versammlungen, die von unterschiedlichen Gruppen und Personen angemeldet wurden, nach deren Abschluss oder außerhalb angemeldeter Versammlungen (...) belegt nciht ausreichend, dass sich der vom Antragsteller angemeldeten Versammlung gewaltbereite Personen in nennenswerter Zahl anschließen werden. Konkrete Anhaltspunkte, die dies mit der erforderlichen hohen Wahrscheinlichkeit erwarten lassen, hat die Antragsgegnerin (-Innenbehörde-) nicht genannt. Die Antragsgegnerin (-Innenbehörde-) räumt im Übrigen selbst ein, dass sich ihre Befürchtung eines gewalttätigen Verlaufs der Versammlung am 29.1.2011 (-in Harburg-), die von demselben Bündnis wie im vorliegenden Fall aus einem vergleichbaren Anlass angemeldet wurde, nicht bewahrheitet habe. (...) Die meisten der angeführten Beispiele (-Gewalttaten-) beziehen sich auf Gewalttaten, die unabhängig von angemeldeten Gegenkundgebungen oder teilweise deutlich nach deren Ende stattgefunden haben. Zu Recht hat das Verwaltungsgericht darauf verwiesen, dass dies nicht Auflagen gegen die angemeldete Versammlung rechtfertigen kann (...)."
Für Rückfragen steht Ihnen Bela Rogalla, vom Hamburger Bündnis gegen Rechts unter Tel. 0170 288 65 gerne zur Verfügung.