Wie dem Hamburger Bündnis gegen Rechts (HBgR) erst jetzt bekannt wurde, ist der Anmelder einer rassistischen Kundgebung im Stadtteil Hamburg-Horn wegen Volksverhetzung (§ 130 StGB) verurteilt worden.
Zur Erinnerung: 700 Menschen hatten im März 2013 an einer Gegenkundgebung des HBgR trotz eisiger Kälte teilgenommen, einem Aufmarsch von Rassisten an dem Ort verhindert und Solidarität mit der "Al-Nour-Gemeinde" gezeigt, die in den Räumen einer entwidmeten Kirche eine Moschee eingerichtet hat.
Organisator der geplanten Rassisten-Kundgebung war der Lübecker Stephan Buschendorff, der die Kundgebung im Namen der "German Defense League" (GDL) anmeldete und zu dieser Zeit auch für die extrem rechte Kleinstpartei "Pro Deutschland" (Pro D) als Spitzenkandidat in Schleswig-Holstein nominiert war. Buschendorff hatte über Facebook zu der Kundgebung aufgerufen. Auf Facebook feierten schnell rassistische Kommentare und Vernichtungsphantasien des losgelassenen Pöbels fröhliche Urstände. „Kameltreiber“, „Dreckspack“ und „Ziegenhirten“ als Bezeichnungen für gläubige Muslime waren noch fast harmlos zu nennen. „Mit DDT kann man Insekten vertreiben,“ empfahl ein anonym bleibender Rassist, „mit Schweinegülle kann man Musels vertreiben.“ Einer Sabrina E. war das allerdings noch zu wenig: „Irgendwie muss da mal ne Endlösung her“, war ihre Lehre aus der deutschen Geschichte.
In einer Bundestagsanfrage zum Thema "Islamfeindlichkeit und antimuslimischer Rassismus" heisst es nun: "Zu dem Aufruf wurden diverse Einträge vorgenommen. Unter anderem erfolgte dabei ein vermutlich in den USA vorgenommener Eintrag mit Verleugnung des Holocausts. Der Beschuldigte (gemeint ist Buschendorff) duldete den Eintrag, ohne ihn zu löschen. Durch die StA Hamburg wurde dadurch der Verdacht der Volksverhetzung begründet. Die Tat wurde auf der Facebookseite der GDL verwirklicht."
Das HBgR begrüßt dieses Vorgehen. Für antimuslimischen Rassismus, neofaschistische Hetze und Billigung von Völkermord darf in der Stadt kein Platz sein. Es ist jedoch unverständlich, warum zwar Leugnung oder Billigung des Holocausts strafrechtlich verfolgt werden, übelste antimuslimische Hetze jedoch immer noch nicht gesondert verfolgt wird. Sowohl auf Bundes- wie auch auf Landesebene gibt es bisher noch keine entsprechende Statistik, geschweige denn strafrechtliche Verfolgung von Islamhassern und antimuslimischem Rassismus. Dies obwohl der religiös verbrämte Rassismus inzwischen sowohl bei den neofaschistischen Parteien, wie der NPD, als auch bei rechtspopulistischen Organisationen wie GDL, Pro-D, AfD und bei entsprechenden Hetzblogs eine wesentlich größere Rolle spielt, als der alte, biologistisch-völkische Rassismus.
Quelle: Bundestagsdrucksache Drucksache 18/1627