Am 08. Januar 2013, mehr als drei Jahre nach der Tat, wurde der Neonazi
Detlev B. vom Amtsgericht Barmbek wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu
einer Geldstrafe von 1.350€ (90 Tagessätzen à 15€) verurteilt. Der
Forderung von Staatsanwaltschaft und Nebenklage-Verteidigung nach einer
Freiheitsstrafe von 8 Monaten auf Bewährung wegen gefährlicher, weil
gemeinschaftlicher Körperverletzung, folgte das Gericht nicht.
Im Bundestagswahlkampf 2009 protestierte das Hamburger Bündnis gegen
Rechts gegen zahlreiche Infostände der NPD. An der „Aktion Brauner Sack“,
bei der Passanten aufgefordert wurden, das Propagandamaterial der
Nazipartei in Müllsäcke zu entsorgen, beteiligten sich hunderte von
Menschen. Die Nazis verloren schnell die Nerven, von einem NPD-Stand am
15. August 2009 an der Fuhlsbüttler Straße in Barmbek gingen mehrere
Übergriffe aus. Die Verhandlung gegen Detlev B., einen der Tatbeteiligten,
der mehrfach, unter anderem wegen versuchten Mordes vorbestraft ist,
musste aus gesundheitlichen Gründen mehrmals verschoben werden. Der
Angeklagte ließ noch vor Gericht verlauten, dass er nicht in Berufung
gehen wird.
Hamburger Bündnis gegen Rechts