Zwei Antworten des Senates auf Kleine Anfragen der LINKEN offenbaren, dass der Hamburger Verfassungsschutz die Entwicklung der extremen Rechten nur ungenügend im Blick hat.
2010 hatte der VS die Neue Rechte als eigenständige Kategorie bei der Beobachtung und Berichterstattung im Bereich „Rechtsextremismus“ abgeschafft, einen Aufklärungsartikel von der hauseigenen Homepage gelöscht und behauptet diese Strömung hätte keine Bedeutung mehr. Trotzdem fand der Begriff seit 2010 nicht nur als Eigenbezeichnung (z.B. vom Institut für Staatspolitik, IfS) Verwendung, sondern wurde in der sozialwissenschaftlichen Forschung, der Politik und in den Medien rege genutzt. Jüngere Entwicklungen zeigen, dass Bewegungen, die der Neuen Rechten zugerechnet werden, Zulauf haben, wie z.B. Burschenschaften und andere Korporationen oder die Identitäre Bewegung.
Nun mussten die Schlapphüte immerhin zugeben, dass es seit 2010 Entwicklungen in Hamburg gegeben hat, die man rückwirkend betrachtet doch der Neuen Rechten zuordnet. Welche das konkret sind und ob die Abschaffung der Neuen Rechten 2010 ein Fehler war, mag das Amt allerdings nicht sagen. Und auch in dem wenigen Konkreten, welches in dieser und einer weiteren Senatsantwort steht, ist vieles lückenhaft und eines falsch.
So bleibt der VS bei seiner Behauptung, dass die Identitäre Bewegung (IB) vor 2016 in Hamburg keine eigenständige Struktur gehabt hätten. Sreenshots der alten Facebookseite, Medienberichte und sogar ältere Senatsanfragen lassen andere Schlüsse zu. Von Ende 2012 über das Jahr 2013 gab es die Identitären Hamburg. Dass dort auch niedersächsische Mitglieder mitmachten, ist heute ebenfalls so und kein Beweis für fehlende Eigenständigkeit.
Die zweite Senatsantwort, welche die Aktivitäten der IB in Hamburg zum Thema hat, bleibt weit hinter den Erkenntnissen aus den aktuellen Medien zurück. Weder bezüglich von Verbindungen der IB zur AfD, bzw. zur Jungen Alternative, noch zur extrem rechten Burschenschaft Germania möchte der Inlandsgeheimdienst mit Berufung aus das Staatswohl berichten.
Es zeigt sich, dass auch der Hamburger Verfassungsschutz nichts aus dem Versagen im NSU-Komplexes gelernt hat. Der Schutz von Informationsgewinnung, z.B. durch staatlich alimentierte Rechte (euphemistisch als Vertrauenspersonen bezeichnet), steht über der Pflicht zur Berichterstattung gegenüber der Öffentlichkeit. Selbst Informationen aus öffentlich zugänglichen Quellen werden nicht bestätigt, Fehler verleugnet und letztlich das braune Treiben verharmlost. Das Hamburger Bündnis gegen Rechts erklärte schon 2012 anlässlich des NSU-Komplexes: „Der Geheimdienst untergräbt mit seinen grundrechtsgefährdenden und unkontrollierbaren Instrumentarien die Demokratie. Er musste als Frühwarnsystem kläglich scheitern, hat den Neofaschismus nicht nur kleingeredet, sondern die Nazi-Szene personell und finanziell unterstützt.“
Wir fühlen uns durch die aktuelle Berichtserstattung des VS in diesem Urteil bestätigt.
Hamburger Bündnis gegen Rechts