Die AfD kann zukünftig keine Parteitage oder ähnliche Versammlungen mehr im Bürgersaal Wandsbek abhalten. Dies ist einzig dem Druck von Antifaschist*innen und Zivilgesellschaft zu verdanken.
Im März hielt die rechtspopulistische Partei im Bürgersaal Wandsbek ihren letzten Parteitag ab. Das Hamburger Bündnis gegen Rechts (HBgR) hatte davon rechtzeitig erfahren und alle in der Bezirksversammlung Wandsbek vertretenen Parteien sowie das Bezirksamt mittels eines offenen Briefs aufgefordert den Mietvertrag zu kündigen und zu Protesten aufgerufen, als dieses nicht geschah. Der Saal wird vom Bezirksamt verwaltet, die Vermietungen werden allerdings von einer professionellen Eventagentur namens „prima events GmbH“ vermittelt. Prima events hat der AfD nun schriftlich mitgeteilt, „dass der zusätzliche Aufwand für Ihre Veranstaltungen derart hoch ist, dass weder unsere Agentur noch das Bezirksamt künftige Veranstaltungen von Ihnen annehmen möchten.“ Als der AfD-Abgeordnete Dirk Nockemann daraufhin in einer Kleinen Anfrage nachhakte, antwortete der Senat knapp, dass die AfD ggffs. die Gerichte anrufen solle, wenn sie die Entscheidung nicht akzeptieren wolle.
Auch wenn wir den Ausschluss der AfD aus öffentlichen Räumen begrüßen, so machen es sich SPD und Grüne hier sehr einfach. Statt klar Haltung gegen Rechts zu beziehen, wird die Justiz vorgeschickt um ein politisches Problem zu lösen. Noch zweifelhafter war allerdings das Agieren von Rot-Grün im Bezirk Wandsbek, wo beide Parteien seit Jahren die Mehrheit haben. Die Koalition scheute dort die inhaltliche Auseinandersetzung und argumentierte rein formal, dass alle Parteien gleich zu behandeln seien und begrüßte den demokratischen Diskurs mit der AfD. Außerdem behauptet sie, dass juristisch keine Handhabe gegen Vermietungen an Parteien wie die AfD bestünde. Beides ist falsch:
Eine Partei, welche permanent Mitbürger*innen aufgrund ihrer Herkunft oder Religion diskriminiert und in ihren Grundrechten beschneiden will, kann keine demokratische Gleichbehandlung einfordern. Hier müssen eindeutige Grenzen gezogen werden.
Zweitens steht in der uns vorliegenden Nutzungsordnung bezüglich Vermietung des Bürgersaales, er „kann“ an politische Parteien vermietet werden, nicht muss. Weiter heißt es: „Es besteht kein Rechtsanspruch auf Nutzung der Räume.“
Felix Krebs vom HBgR: „Niemand in Hamburg muss an die AfD oder andere rassistische Organisationen vermieten. Haltung gegen Rechts bedeutet alle Möglichkeiten auszuschöpfen, welche die Reichweite der Partei einschränken, Sonntagsreden in den Parlamenten reichen alleine leider nicht. Wir werden weiterhin der AfD dort entgegentreten, wo sie auftritt.“
Nach der Sommerpause beginnen in Hamburg die Vorbereitungen für die kommenden Bürgerschaftswahlen im Februar 2020. Die AfD wollte den Bürgersaal für den 28. oder 29. September mieten, nun wird sie sich erneut auf die Suche machen müssen. Sie ist allerdings in Hamburg so unbeliebt, dass kaum noch jemand an sie vermieten möchte.
Hamburger Bündnis gegen Rechts