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Pressemitteilungen

Worch will mit NPD-Anwalt bis zum Bundesverfassungsgericht ziehen

Die juristische Auseinandersetzung um den neonazistischen Aufmarsch von Christian Worch ist noch nicht zu Ende. Der langjährige, militante Neonazikader wird erfahrungsgemäß bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, ähnlich wie er dieses auch in der Vergangenheit schon getan hat. Dafür spricht auch, dass das oberste Gericht schon seine Notbereitschaft für die kommende Nacht und den 1. Mai verstärkt haben soll, sowie die Wahl von Worchs Rechtsanwalt. Der ehemalige Notariatsgehilfe Worch, der sich sonst versammlungsrechtlich oftmals allein vertritt, hat den Saarbrücker Peter Richter mit der Durchsetzung seines Aufmarsches betraut. Richter ist NPD-Politiker, gilt als versierter Szene-Anwalt und hat die NPD im letzten, gescheiterten Verbotsverfahren 2013-2017 vertreten.

Das Hamburger Verwaltungsgericht hatte argumentiert, dass es unwahrscheinlich sei, dass sich die Kameraden bei dem Aufmarsch bzw. der Anreise strikt an den Infektionsschutz halten würden, dass mehr als die erlaubten 25 Neonazis kommen könnten, dass Annäherungen zwischen Passant*innen oder möglichen Gegendemonstrant*innen nicht auszuschließen seien und dass die Polizei in einer solchen Lage selbst die Maßnahmen zum Infektionsschutz einhalten könne. Dagegen werden Worch und Richter nun voraussichtlich bis in die letzte Instanz vorgehen.
Das alleinige Vertrauen von Innensenator Andy Grote in versammlungs- bzw. gesundheitsrechtliche Vorgaben der Behörden offenbaren das Dilemma der fehlenden politischen Auseinandersetzung mit dem organisierten Neofaschismus. Schon das Motto des Aufmarsches „Gegen die rote und goldene Internationale – heraus zum ersten Mai“ nimmt Bezug auf eine antisemitische Chiffre aus dem 19. Jahrhundert. Felix Krebs vom Hamburger Bündnis gegen Rechts: „’Die Rechte’ ist eine gewalttätige Organisation, die den Parteienstatus nur nutzt, um unverhohlen an den historischen Nationalsozialismus anzuknüpfen. Nicht nur ihre Aufmärsche, sondern ihre Struktur gehören verboten und zerschlagen.“

Da wir als HBgR nicht alleine auf die Gerichte im Kampf gegen die extreme Rechte vertrauen, werden wir weiter hin zusammen mit anderen Bündnissen für unsere Mahnwachen mobilisieren, die gemäß dem Infektionsschutzgesetz durchgeführt werden sollen.