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Pressemitteilungen

Mindestens sieben neofaschistische Burschenschafter mit scharfen Schusswaffen in Hamburg – Behörden bleiben untätig

Das Hamburger Bündnis gegen Rechts (HBgR) hatte die Fraktion der LINKEN gebeten eine Kleine Anfrage zum Thema „Tödliche Schusswaffen und Reservisten bei Burschenschaft Germania“ zu stellen, die auf eigenen Recherchen beruht. Die Antwort des Senats ist eher beunruhigend und lässt an der Arbeit der Sicherheitsbehörden zweifeln.

Laut Senat besitzen allein sieben Personen, welche das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) der Hamburger Burschenschaft Germania (HBG) zurechnet, scharfe Schusswaffen, obwohl diese seit Jahren als „rechtsextremistisch“ beobachtet wird. Diese akademischen Neofaschisten besitzen Schusswaffen mit offizieller behördlicher Erlaubnis. Angesichts von gemeinsamen Wehrsportübungen der Germanen mit militanten Neonazis inzwischen verbotener Organisationen Anfang der 1990er und erst vor drei Jahren mit der neurechten Identitären Bewegung ist dies grob fahrlässig. Darüber hinaus sind die Auskünfte noch nicht mal präzise, denn auch in der jetzigen Drucksache gibt der Inlandsgeheimdienst an, dass er gar nicht wisse wie groß das Personenpotential der HBG ist, wie viele Alte Herren und Aktive diese also hat. Die Behörden können also gar nicht im Waffenregister prüfen, ob weitere Burschen der Germania über legale Schusswaffen verfügen, weil ihnen schlichtweg die Namen fehlen. Wie das (Nicht-) Wissen bezüglich anderer Organisationen wie z.B. der NPD ist wäre hier von zusätzlichem Interesse.



Den Sicherheitsbehörden ist laut Senatsantwort auch unbekannt, ob Germanen oder andere extreme Rechte Mitglieder in Schützenvereinen oder Waffenclubs sind, weil auch hier kein behördlicher Abgleich erfolgt. Dabei ist spätestens seit dem Mord an dem Kasseler Politiker Walter Lübcke bekannt, dass Rechte gerne über die Mitgliedschaft in solchen Vereinen legalen Umgang und Training mit tödlichen Schusswaffen erlangen.
Eine weitere Möglichkeit für Nazis das Töten zu lernen und an scharfe Waffen zu kommen, sind die Bundeswehr oder Reservistenverbände. Auch hier scheint es keine systematische Auswertung durch den Militärischen Abschirmdienst (MAD) oder den Verfassungsschutz zu geben.

Auch über zwei konkrete Beispiele, welche in der SKA genannt werden, haben die Sicherheitsbehörden keinerlei eigene Erkenntnisse. Im Falle des Germanen Stefan H. der für den „Hanseatic Gun Club“ (HGC) an Schießwettbewerben teilnahm und über großkalibrige Waffen verfügt, stammen die Recherchen allerdings aus jedermann öffentlich zugänglichen Quellen. Und bezüglich der hochgefährlichen, halbautomatischen Schrotflinte des Burschenschafters Jürgen U. bittet nun sogar der polizeiliche Staatsschutz um Mithilfe bei der Vorermittlung wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Waffengesetz.
Felix Krebs vom HBgR: „Die Antwort des Senates ist eine Bankrotterklärung der Sicherheitsbehörden und insbesondere der Inlandsgeheimdienst erweist sich ein weiteres Mal als überflüssig. In den meisten Fällen weiß man nichts, und da wo man etwas weiß, lässt man den braunen Burschen ihre tödlichen Schusswaffen.“

Hamburger Bündnis gegen Rechts