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Pressemitteilungen

AfD-Schiedsrichterin mit brauner Vergangenheit

Pressemitteilung des Hamburger Bündnis gegen Rechts 22. August 2020

Im Januar dieses Jahres wurde Ulrike K. zur stellvertretenden Richterin des Parteischiedsgerichts der Hamburger AfD gewählt. Eine brisante Entscheidung, denn die Juristin hatte in der Vergangenheit enge Bezüge zu lange verbotenen Nazistrukturen. Laut Mopo vom heutigen Tag seien diese Umstände der Partei sogar bekannt gewesen.

Im Horst der Wiking-Jugend?

Es existiert eine Einladung zu einem Treffen des Horst Hamburg der „Wiking-Jugend e.V.“ aus dem Jahr 1984. Die Einladung trägt nicht nur das Adler-Symbol der 1994 verbotenen neonazistischen Jugendorganisation, sondern auch den Namen von K. nebst ihrer damals gültigen Adresse im Bezirk Wandsbek. Die Wiking-Jugend (WJ) war die größte neonazistische Jugendorganisation in Westdeutschland und befand sich in direkter Tradition der Hitler-Jugend. Das ideologische Konzept der WJ zielte auf eine möglichst vollständige völkische Sozialisation in Verbindung mit einer nationalsozialistischen Schulung und „Führerauslese“. Der Einfluss der staatlichen Schulen und der Elternhäuser sollte durch Abschottung und Feindbestimmung minimiert werden. Die politische Arbeit der WJ richtete sich vor allem nach innen, während sie nach außen streng abgeschottet war und keine öffentlichen Veranstaltungen wie Aufmärsche u.ä. veranstaltete. Viele Mitglieder der WJ waren aber zugleich Politiker anderer neofaschistischer Organisationen wie z.B. der NPD.
Anfang der 1990er Jahre fand sich Frau K. dann auch auf einem internen Postverteiler des Rundbriefes „Die Neue Front“. Dieser war das Periodikum der „Gesinnungsgemeinschaft der Neuen Front“ (GdNF), einem Netzwerk aus neonazistischen Kleinstorganisationen um die Naziführer Michael Kühnen und Christian Worch. Die GdNF trat die Nachfolge der verbotenen Aktionsfront Nationaler Sozialisten (ANS) 1983 an, ihre Mitgliedsorganisationen wurden zumeist ebenfalls in den 1990er Jahren verboten. Die Neue Front „versteht sich als legaler Arm der nationalsozialistischen Bewegung der neuen Generation und damit als Keimzelle der neuzugründenden Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei“, schrieb der 1991 verstorbene Kühnen in seinem politischen Lexikon.

Völkische Traditionen?

An derselben Adresse wie Ulrike K. und mit gleichem Familiennamen lebte auch die 1924 geborene Ilse K. Sie war von mindestens 1990 bis 2002 im Vorstand des „Freundeskreis Filmkunst e.V.“ (FKFK) Dieser 1962 gegründete Hamburger Verein war ähnlich wie die WJ und die GdNF eine weltanschauliche Hintergrundorganisation mit direkten personellen und ideologischen Wurzeln im Nationalsozialismus. Neben „Kulturarbeit“, die vor allem in der Vorführung von indizierten NS-Filmen in konspirativ angemieteten Hamburger Kinos bestand, betrieb der FKFK das wichtigste Neonazi-Zentrum Norddeutschlands in den 1970er bis 1990er Jahren, das „Heideheim“ im niedersächsischen Hetendorf. Dieses gehörte zu dem Immobilien-Komplex von Obernazi Jürgen Rieger, der die WJ unterstützte und im FKFK tätig war. 1998 wurde das Zentrum von den Behörden geschlossen. Bis dahin hatten auf dem Gelände des Freundeskreises auch Wehrsportübungen der Wiking-Jugend stattgefunden. Wenig verwunderlich, denn ein wesentlicher Bestandteil des Konzepts der WJ war die Tradierung von neonazistischer Ideologie über Generationen hinweg. Diese familiären Strukturen erstreckten sich teilweise über mehrere Generationen und wurden in diesen Fällen als „Gesinnungssippen“ bezeichnet.

Nach ihrer Berufszulassung 1999 lassen sich keine eindeutig neonazistischen Bezüge von Ulrike K. mehr finden. Sie tauchte allerdings 2014 in einer Broschüre der Kulturbehörde noch als Vertreterin eines „Vereins zur Erhaltung des 76er Denkmals“ auf, der im Volksmund eher als „Kriegsklotz“ bekannt ist. Das Propaganda-Denkmal wurde 1936 von den Nazis eingeweiht und dient bis heute, auch aufgrund seiner in Stein gehauenen Durchhalte-Parole „Deutschland muss leben, und wenn wir sterben müssen“ gelegentlich als Aufmarsch-Ort der extremen Rechten. Neben Frau K. saßen im Vorstand der 76er-Vereins auch Burschenschafter der Hamburger Burschenschaft Germania (HBG).

AfD-Führung mal wieder ahnungslos?
Die AfD hat Unvereinbarkeitsbeschlüsse mit vielen rechtsextremistischen Organisationen. Ehemalige Mitglieder der WJ oder der GdNF dürfen in der Partei nicht aktiv werden. Schon die Fälle Björn J. Neumann (NPD-Kandidat) und Jörg Schneider (HBG) wurden durch das Hamburger Bündnis gegen Rechts (HBgR) öffentlich gemacht. Neumann konnte bis zu seinem Ausschluss jahrelang in der Partei aktiv sein, Schneider ist es bis heute Bundestagsabgeordneter. Nun also wählte man eine Frau mit früher engen Verbindungen zu verbotenen neonazistischen Organisationen in das wichtige Schiedsgericht der Partei. Die hier geschilderten Informationen wurden alle schon in der Zeitschrift „Antifaschistische Nachrichten“ veröffentlicht, die bis heute im Internet steht. Felix Krebs vom HBgR: „Laut Mopo hat die AfD von der braunen Vergangenheit der Parteischiedsrichterin gewusst. Ein weiteres Mal ist die Abgrenzung nach Rechtsaußen eine reine Schutzbehauptung. Wie wird diese Schiedsrichterin entscheiden, wenn in der Hamburger AfD über andere extrem rechte Mitglieder, z.B. AnhängerInnen des völkischen Flügels um Björn Höcke, verhandelt wird?“
Hamburger Bündnis gegen Rechts