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Pressemitteilungen

AfD muss 1.000 Euro an Hamburger Bündnis gegen Rechts zahlen

Schon am 20. September 2021 hatte das Landgericht Hamburg beschlossen, dass der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung von Fraktions-Mitarbeiter Benjamin Mennerich zurückgewiesen wird. (Az 324 O 339/21) Da der Antragsteller Mennerich auch die Kosten des Verfahrens zu tragen hat, erging nun ein Kostenfestsetzungsbeschluss, wonach dem Hamburger Bündnis gegen Rechts (HBgR) 973,66 Euro nebst 5% Zinsen zustehen. 

Der ehemalige Bundeswehrsoldat Mennerich hatte im Juli 2021 durch seinen Anwalt Matthias Brauer versucht eine einstweilige Verfügung betreffend einer Pressemitteilung von uns zu erstreiten. https://www.keine-stimme-den-nazis.org/ueber-uns/pressemitteilungen/11-pressemitteilungen/7320-bezirksamtsleiter-sprechstunde-mit-einem-rechtsextremisten-und-holocaustleugner Im Kern ging es um die Sätze: „Parteiintern werden Benjamin Mennerich noch wesentlich schlimmere Dinge vorgehalten. Wir und verschiedene Medien erhielten in den letzten Monaten ausführliche Dossiers von Dissidenten in der Partei Die taz schrieb daraufhin über Mennerich: „Der ehemaligen Berufssoldat der Luftlandeaufklärungskompanie 310 aus der Fall-schirmjägerkaserne Seedorf soll mehrfach angezweifelt haben, 'ob der Holocaust jemals stattgefunden habe."' Wahrscheinlich aufgrund der politischen Brisanz im Bundestagswahlkampf, erfolgte der AfD-Antrag im Eilverfahren. 

Mit dem Auslaufen des Wahlkampfes hatten es Anwalt Brauer und sein Mandant allerdings dann plötzlich gar nicht mehr so eilig. Erst fehlte erst eine eidesstattliche Versicherung und eine vollständige Berichterstattung, woraufhin das Gericht dies anmahnte und eine Frist von drei Tagen setzte. Dann wurde erneut eine Frist gewährt und von Mennerich zwei unterschiedlich datierte eidesstattliche Versicherungen nachgereicht, allerdings fehlte das Original ebenso, wie eine weitere vom Gericht nachgefragte Anlage. Deshalb stellte das Landgericht letztlich fest: „Es mangelt an der für den Erlass der Begehrten einstweiligen Verfügung notwendigen Eilbedürftigkeit, § 935 ZPO“

Felix Krebs vom HBgR: „Von Seiten der extremen Rechten wird uns und anderen Antifaschist*innen wird gerne unterstellt, wir stünden im Sold der Regierung. Wir finanzieren uns hingegen ausschließlich aus Spenden und sind politisch unabhängig. Das Geld der AfD nehmen wir in diesem Fall allerdings gerne und versichern jeden Cent gegen die Bekämpfung dieser völkischen Partei einzusetzen.“

Hamburger Bündnis gegen Rechts