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Pressemitteilungen

Polizei behandelt Coronaleugner*innen und ihre Gegner*innen ungleich – Verfahren vor Amtsgericht

Die Polizei verfolgte 2021 vielfach angebliche Ordnungswidrigkeiten (OWI) wegen des legitimen Protestes gegen Coronaleugner*innen und trug selbst zur Unmöglichkeit bei, die Eindämmungsverordnung (EVO) einzuhalten. Daher kam es zum Widerspruch gegen die verhängten OWI-Bußgelder der Beklagten und nun zur Verhandlung.
Kundgebungen und Märsche von Menschen, die die Coronaverordnungen ablehnen, waren in den letzten 2 Jahren vielfach zu beobachten. Sie negierten die tödliche Gefahr der ersten Covid-Varianten und gingen auch gemeinsam mit bekannten Neonazis und Rechtsradikalen auf die Straße. Dabei wurden ihre Verstöße gegen die EVO häufig wohlwollend von der Polizei „übersehen“ (siehe “Sobald keine Polizisten in der Nähe sind, setzen viele Demonstranten ihre Maske ab oder ziehen sie demonstrativ unters Kinn.“ (Hamburger Abendblatt 18.12.2021) und „Der Großteil der Demonstranten trug keine Masken, auch das Abstandsgebot wurde weitgehend missachtet, wie Bilder des Aufzugs zeigten … Das Abstandsgebot durchzusetzen, gestalte sich für die Beamten schwierig.“ (HA 04.12.2021)).
Über die Sinnhaftigkeit von OWI-Bußgeldern während der EVO, lässt sich in vielen Fällen streiten. Absurd wird es, wenn eine OWI behauptet wird, die durch polizeiliche Maßnahmen selbst ausgelöst wurde und ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird.

Am 27.3.2021 wurde von einer Reihe Einzelpersonen gegen eine Kundgebung von Corona-Leugner*innen auf dem Gänsemarkt kritisch und laut Stellung genommen. Eine größere Anzahl der Corona-Leugner*innen trugen keinen Mund-Nasenschutz (MNS), hielten Mindestabstände nicht ein und trotzdem wurde diese Kundgebung nicht unterbunden. Die dagegen protestierenden Personen, die allesamt MNS trugen, wurden von der Polizei aufgefordert, sich über die Gerhofstraße zu entfernen. Nachdem sich die Personen, wie aufgefordert entfernten, wurden sie durch das Absperren des Weges durch eine Reiterstaffel von der einen und durch Polizeikräfte in Kampfausrüstung von der anderen Seite in der Poststraße eingekesselt. Innerhalb dieses Kessels konnten nicht die zu der damaligen Zeit gültige 1,5m-Abstandsregel eingehalten werden. Da die Einkesselung über einen Zeitraum von etwa 2 Stunden bei Regen und Hagel erfolgte, waren die Masken durchfeuchtet, konnten aber aufgrund der eingekesselten Situation nicht ausgewechselt werden. Die Personalien der Eingekesselten wurden durch lediglich 2 Polizist*innen aufgenommen. Diese Prozedur hätte noch Stunden gedauert. Erst Intervention des Abgeordneten Deniz Celik (LINKE), setzte die Polizei zusätzliche Polizist*innen ein, um die Personalien festzustellen. Allen wurde ein Platzverweis erteilt und mussten sich aus der Innenstadt entfernen.
Die eingesetzten Mittel der Polizei standen in keinem Verhältnis zu Sinn und Zweck der Maßnahme und sind ein Angriff auf unsere demokratisches verbürgtes Demonstrationsrecht. Selbstverständlich ist es erlaubt, auch gegen Kundgebungen, von Corona-Leugner*innen zu sein protestieren.

Da im März 2021 die bereits vorherrschende SARS-Cov-2 Mutation B1.1.7, alpha-Variante, als deutlich gefährlicher als der Wildtyp galt, war das Einhalten der EVO besonders bedeutsam. Das Einkesseln von Demonstrant*innen, die Verhinderung des Verlassens der Versammlung, wie auch ein Verhindern des Einhaltens von Mindestabständen und Auswechseln durchfeuchteter Masken durch die Ordnungskräfte zeigt die Absurdität ihrer Maßnahme.
Unsere Mitstreiterin Anke K. stellt sich dem Prozess vor dem Amtsgericht, weil dieses Verfahren vielleicht nicht im juristischen, wohl aber im politischen Sinne ein Präzedenzfall sein kann. Sehr viele Demonstrierende haben sich in der Vergangenheit durch das Verhalten der Polizei und der Androhung von härteren Konsequenzen einschüchtern lassen. Sie haben Bußgelder bezahlt, obwohl ihre Proteste konform mit dem Demonstrationsrecht und der EVO waren.
Die Beschuldigte Anke K.: "Ich habe gegen die Corona-Leugner*innen demonstriert, weil es mein legitimes Recht ist und ich die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie solidarisch sowie notwendig hielt. Die Querdenker*innen haben sich nicht an die Maßnahmen gehalten und die Polizei durch ihr Verhalten uns an der Maßnahmen-konformen Durchführung gehindert. Beschuldigt bin jedoch absurderweise ich."

Hamburger Bündnis gegen Rechts