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taz-nord, Peter Müller und Andreas Speit
Verfassungsschützer verhinderten 1999 ein Verbot des Neonazi-Netzwerks Aktionsbüro Nord wegen Quellenschutzes. Der Hamburger Innenbehörde blieb nur das Verbot des „Hamburger Sturm“.

Der Staatsschutz des Hamburger Landeskriminalamts hat 1999 ein Verbot des „Nationalen und sozialen Aktionsbündnis Norddeutschland“ – kurz „Aktionsbüro Nord“ genannt – erwirken wollen und ist von den Inlands-Geheimdiensten gestoppt worden. „Wir hatten die Neuorientierung führender Kader nach dem Verbot der Nationalen Liste verfolgt, die wieder bei gewalttätigen Aktivitäten und Aufmärschen den Ton angaben“, sagt ein ehemaliger Staatsschützer der taz. Sie hätten sich als „Freie Nationalisten“ in einem Kameradschafts-Netzwerk zusammengeschlossen.
„Das war eine gefährliche Entwicklung“, sagt der Fahnder, „doch der Verfassungsschutz hat interveniert, weil er seine Quellen schützen wollte.“ Woran es genau gelegen habe, dass sich die Polizei nicht durchgesetzt habe, kann der taz-Informant nicht sagen. „Wir hatten damals mit Herrn Woydt einen Polizeipräsidenten, der sich in dem Metier nicht auskannte“, vermutet er. In der Tat hatten damals die Verfassungsschützer von Niedersachen, Hamburg und im Bund ihr Veto eingelegt, – wie aus geheimen Unterlagen hervorgeht – um ihre V-Leute nicht zu gefährden. Darunter den
V-Mann des Bundesamtes für Verfassungsschutz Michael S.*
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