Lübecker Nachrichten
Hamburg. Das Hamburger Landgericht hat die Haftstrafe gegen einen 45-Jährigen bestätigt, der ehemalige Zwangsarbeiter mit Pfefferspray angegriffen hatte. Die von der Verteidigung geforderte Aussetzung der Strafe von eineinhalb Jahren zur Bewährung sei nicht möglich, urteilte das Gericht am Donnerstag.
Der Mann hatte bei einer Gedenkveranstaltung am 21. September 2012 in Hamburg-Bergedorf betagte polnische Ehrengäste mit Pfefferspray besprüht. Die ehemaligen NS-Zwangsarbeiter waren zur Enthüllung eines Mahnmals extra angereist. Insgesamt erlitten zehn Menschen Augenreizungen und Halsbeschwerden. Außerdem hatte der Mann Nazi-Propagandamaterial an den inhaftierten Rechtsextremisten Horst Mahler geschickt.
Das Amtsgericht Hamburg-Bergedorf hatte den Angriff im September 2013 als gefährliche Körperverletzung gewertet. Der Angeklagte hatte politische Motive bestritten und sich auf Depressionen berufen. In der Berufungsverhandlung vor knapp einem Jahr bestätigte das Landgericht die Strafe. Die Revision der Verteidigung vor dem Oberlandesgericht hatte allerdings Erfolg und darum musste sich das Landgericht jetzt wieder mit dem Strafmaß beschäftigen.
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