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taz, von Andreas Speit

Oskar Gröning gilt als „Buchhalter von Auschwitz“. Das Landgericht Lüneburg hat nun den früheren SS-Mann zu vier Jahren Haft verurteilt.

Im Sitzen durfte der Angeklagte Oskar Gröning die Urteilsverkündung verfolgen – ein Entgegenkommen des Vorsitzenden Richters Franz Kompisch wegen Grönings hohen Alters von 94 Jahren. Gröning, ehemaliger SS-Unterscharführer, wurde am Mittwoch vom Landgericht Lüneburg für schuldig befunden, in Auschwitz „Beihilfe zum Mord in 300.000 rechtlich zusammentreffenden Fällen“ geleistet zu haben. Gröning selbst habe sich als kleines Rad in der Massenvernichtung für „moralisch schuldig“ befunden, griff Kompisch eine Aussage des Angeklagten auf. „Es ist genau das, was der Gesetzgeber als Beihilfe bezeichnet“, sagte er und verurteilte Gröning zu einer Haftstrafe von vier Jahren.

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