Junge Welt, Lenny Reimann
Das Bundesverfassungsgericht wird Anfang März eine dreitägige mündliche Verhandlung durchführen und damit das gegen die neofaschistische NPD gerichtete Verbotsverfahren fortsetzen. Gegner der Neonazis wie die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten (VVN-BdA) »begrüßen« ein Verbot der Partei »ausdrücklich«. Aber vor allem autonome Antifaschisten bezweifeln, dass Verbote einen geeigneten Weg in der Auseinandersetzung mit neofaschistischen und rassistischen Parteien darstellen. So ist die NPD keineswegs die einzige solche Organisation, die in der Bundesrepublik ihr rassistisches Unwesen treibt und zugleich mit militanten »Kameradschaftsgruppen« zusammenarbeitet. Die Begründungen, die für ein NPD-Verbot angeführt werden, könnten außerdem auch auf die extrem rechten Parteien »Die Rechte« und »Der III. Weg« zutreffen, heißt es. Hinzu komme, dass schon das erste Verbotsverfahren gegen die NPD 2003 daran gescheitert war, dass offenbar mehrere V-Leute in deren Führungsgremien aktiv waren und somit eine sogenannte »Staatsferne« nicht gegeben war. Besagte »Staatsferne« schließt aus, dass V-Leute Einfluss auf die Ausgestaltung der Politik der NPD nehmen, diese also faktisch steuern.