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Cicero, Andreas Förster
488 Seiten mit mehr als 1600 Fußnoten umfasst die Anklageschrift der Bundesanwaltschaft, die ab kommenden Mittwoch (17.4.) im NSU-Prozess vor dem Münchner Oberlandesgericht verhandelt wird. Die Verfahrensakte dazu ist noch einmal rund 300.000 Seiten stark. Hunderte Ermittler gehen seit November 2011 in der Sonderkommission „BAO Trio“ des Bundeskriminalamtes allen Spuren und Hinweisen auf das illegale Leben von Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt und ihren Helfern nach. Viele Zusammenhänge konnten aufgeklärt werden, aber dennoch bleiben bei den Ermittlungen zu den Verbrechen der Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) noch eine Reihe von Fragen und Widersprüchen. Vor allem diese Unklarheiten dürften in dem anstehenden Strafverfahren in München von den Verteidigern der Angeklagten ins Feld geführt werden. Im Folgenden dokumentieren wir die wichtigsten offenen Fragen im NSU-Fall:
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