Uncategorized
Mut gegen rechte Gewalt
Hatecrime wird europaweit zum Straftatbestand. Mit folgendem "Rahmenbeschluss" hat der EU-Rat am 28. November 2008 strafrechtliche Richtlinien zur Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit beschlossen. Deutschlands Gesetzgebung kann daraus noch lernen. Benennt die EU eindeutig Taten mit "rassistischen und fremdenfeindlichen Beweggründen" als strafwürdig, zaudert die deutsche Gesetzgebung noch. Nachfolgend die neue EU-Richtlinie zum Nachlesen: