von Felix Krebs
Am Samstag dem 20. März hat in Hamburg erneut ein Konzert der Band "Kategorie C" stattgefunden, deren Anhänger wie auch Bandmitglieder aus dem Nazi- und Hooligan-Milieu kommen. Folgende Danksagung findet sich auf der offiziellen Homepage von KC
"Danke Hamburg 21. Grosses Lob an die anwesenden Fans gesten in Hamburg, geniales Konzert, super Stimmung und es wurde schön locker das Tanzbein geschwungen. Dank noch mal an den Gastgeber ohne den die ganze Show nicht möglich gewesen wäre. Wir kommen wieder im Sommer und dann open air. Hungrige Wölfe"
Das Konzert fand in HH-Moorburg in der Gaststätte "Schützenhof" in den Moorkathen statt. Dort fand vor genau einem Jahr ebenfalls ein Konzert der Band statt. Zum damaligen Konzert gab eine Kleine Anfrage der LINKEN. http://www.buergerschaft-hh.de/Parldok/Cache/5221CAE47AB443D0EC018A0C.pdf Der Pächter des Schützenhofes, welcher anscheinend keine Berührungsängste mit Neonazis hat, hat seinen Pachtvertrag mit der SAGA abgeschlossen, denn die Moorkathen sind Eigentum der SAGA!
Der Anmelder – ein Totschläger?
Das Konzert sollte eigentlich in Buxtehude stattfinden, dort war der verurteilte Totschläger Stefan Silar zuständig für den Kontakt zum Veranstaltungsort. Silar betreibt heute Norddeutschlands größten Nazi-Klamottenladen und ist laut Inlandsgeheimdienst einer der führenden Köpfe der niedersächsichen Neonaziszene. Laut dem Tageblatt aus Buxtehude, wurden Silar und KC kurzfristig die Räume gekündigt. http://ww8.tageblatt.de/main.cfm?DID=1675351 Es ist also nicht unwahrscheinlich, dass Stefan Silar als Ersatz mit dem "Schützenhof" den Vertrag für das Nazikonzert geschlossen hat.
Auch in verschiedenen anderen Regionen Deutschlands wurden in den letzten Jahren Konzerte von Kategorie C verboten, oder diesen die Räume gekündigt.
Aus dem bisher Bekanntgewordenem ergeben sich folgende Fragen:
Warum kann in städtischen Räumen zum wiederholten Male ein Nazi-Konzert stattfinden? Warum hat die Polizei und der Inlandsgeheimdienst nicht im Vorfeld den Pächter oder die SAGA gewarnt? Wenn schon ein Nazi-Konzert in städtischen Räumen stattfinden kann, wurde dieses Konzert und das Publikum von der Polizei beobachtet um ggfls. Dritte zu schützen? Kann ausgeschlossen werden, dass es zu verbotenen faschistischen Äußerungen oder Gesten von Band oder Publikum kam? Gab es Vorkontrollen auf Waffen, verbotene Gegenstände, indizierte CD´s oder indizierte Fan-Artikel?
In der Vergangenheit gab es im Hamburg immer wieder Nazi-Konzerte die den zuständigen Behörden im Voraus bekannt waren. Verschiedene Male wurde es versäumt die Pächter oder Besitzer der Veranstaltungsorte zu warnen, geschweige denn die Konzerte zu verbieten. Oftmals wurde auch versäumt die Konzerte entsprechend zu überwachen und mögliche Straftaten zu dokumentieren.
Der Umgang von Innenbehörde, Polizei und Verfassungsschutz mit Nazi-Konzerten in Hamburg bleibt ein Skandal!