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NDR Info, von Stefan Schölermann

Offenkundige Mängel der behördlichen Auflagen für den sogenannten "Trauermarsch" von rund 1.000 Rechtsextremisten am Sonnabend im niedersächsischen  Bad Nenndorf führen heute zu einer ungewöhnlichen Begegnung vor dem Verwaltungsgericht in Hannover. Sowohl Neonazis als auch ihre Gegner, darunter das Bündnis "Bad  Nenndorf ist bunt" und der Deutsche Gewerkschaftsbund, wurden zu einem gemeinsamen Erörterungstermin eingeladen. Der Grund sind die Streckenführungen des Neonazi-"Trauermarsches" und der Gegendemonstration.

Im Widerspruch zur geltenden Rechtssprechung?

Der Landkreis Schaumburg als zuständige Versammlungsbehörde hatte den Gegendemonstranten nach Informationen von NDR Info Streckenteile für ihre Demonstration genehmigt, die er zuvor den Rechtsextremisten verweigert hatte. Er setzte sich damit offenkundig in Widerspruch zur geltenden Rechtsprechung. Diese bevorzugt bei der Streckenauswahl grundsätzlich denjenigen, der als erster die Demonstration angemeldet hat. Das wären in diesem Fall die Rechtsextremisten – sie hatten ihre "Trauermärsche" in Bad Nenndorf bereits vor Jahren für die kommenden 30 Jahre im Voraus angemeldet.

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