Uncategorized

Kai von Appen, taz-nord
Kein "polizeilicher Notstand": Das Verwaltungsgericht Hannover erklärt das Verbot einer Demonstration gegen rechtsextremen "Trauermarsch" nachträglich für rechtswidrig.
Das Verbot war rechtswidrig. Das Bürger-Bündnis "Bad Nenndorf ist bunt" und der Deutsche Gewerkschaftsbundes (DGB) hätten im August 2010 in dem niedersächsischen Kurort gegen den sogenannten Trauermarsch von Neonazis demonstrieren dürfen. Das hat die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover am Mittwochabend nach zweitägiger Beweisaufnahme entschieden. Sie korrigierte damit ihr eigenes Urteil aus dem vergangenen Jahr.
Damals war in einem Eilverfahren das Verbot bestätigt worden, das der Landkreis Schaumburg sowohl über den rechtsextremen Trauermarsch als auch über die Proteste dagegen verhängt hatte. Ursula Müller-Kratz, Ordnungsdezernentin des Kreises, war von einem "polizeilichen Notstand" ausgegangen: Man habe nicht genügend Polizisten zur Verfügung, um beide Lager demonstrieren zu lassen.
Weiterlesen