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Presseerklärung der Ärztekammer Hamburg (14.02.2012)


Für einen menschlichen Umgang mit Flüchtlingen
Schwangere nicht umverteilen!

Das Hamburger Ärzteparlament fordert den Senat auf, eine Verschärfung im Umgang mit schwangeren Flüchtlingen wieder zurückzunehmen. Im Dezember hat Innensenator Michael Neumann entschieden, auch hochschwangere Flüchtlinge wieder in das bundesweite Verteilungsverfahren aufzunehmen. „Hochschwangere dürfen nicht umverteilt werden“, sagte Dr. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Ärztekammer und BÄK-Präsident vor der Hamburger Delegiertenversammlung, die gestern im Ärztehaus tagte. In der einstimmig verabschiedetten Resolution der Delegiertenversammlung heißt es: „Es ist ein Akt der Menschlichkeit, diese Frauen wenigstens am Ende ihrer Schwangerschaft und rund um die Geburt aus der Illegalität auftauchen zu lassen und ihnen eine medizinische Versorgung in der Gesundheitsmetropole Hamburg zuzugestehen.“ (Beschluss im Wortlaut der Delegiertenversammlung vom 13.2.2012 im Anschluss).

Durch eine Intervention der Ärztekammer 2010 hatte der damalige Innensenator Christoph Ahlhaus entschieden, dass hier geduldete Frauen, deren Schwangerschaft die 26. Woche erreicht hat, nicht mehr auf andere Bundesländer verteilt werden. Hintergrund war der tragische Verlauf einer Schwangerschaft. Eine Ghanaerin war zweimal kurz vor Ende der Schwangerschaft von Hamburg aus in verschiedene Flüchtlingsheime in Mecklenburg-Vorpommern umverteilt worden und hatte ihr Kind tot zur Welt gebracht. Nach Auffassung der Ärztekammer ist im Umgang mit schwangeren Frauen in einer solch besonderen und belasteten Lebenssituation gesteigerte Sorgfalt geboten.

Beschluss der Delegiertenversammlung vom 13.2.2012

Die Delegiertenversammlung der Ärztekammer Hamburg kritisiert das Vorgehen des Hamburger Senats bei der „Umverteilung“ schwangerer „Illegaler“ und fordert den Senat dazu auf, zu der bewährten Praxis zurückzukehren und schwangere Flüchtlinge aus humanitären Gründen im letzten Drittel ihrer Schwangerschaft nicht mehr den Strapazen und Unsicherheiten einer Verschiebung in andere Bundesländer auszusetzen. Es ist ein Akt der Menschlichkeit, diese Frauen wenigstens am Ende ihrer Schwangerschaft und rund um die Geburt aus der Illegalität auftauchen zu lassen und ihnen eine medizinische Versorgung in der Gesundheitsmetropole Hamburg zuzugestehen.

Begründung:
Eine sich illegal in Hamburg aufhaltende schwangere Frau war 2010 kurz vor der Geburt aus Hamburg umverteilt und in zwei verschiedene Flüchtlingsunterkünfte in Mecklenburg-Vorpommern gebracht worden. Dort brachte sie ihr Kind tot zur Welt. Der Vorstand der Ärztekammer hatte daraufhin den Umgang mit schwangeren, in der Illegalität lebenden Flüchtlingsfrauen scharf kritisiert und den damaligen Innensenator Christoph Ahlhaus aufgefordert, sich für eine Regelung einzusetzen, dass Umverteilungen im letzten Schwangerschaftsdrittel grundsätzlich nicht mehr vorgenommen werden. Der Senator kam dieser Aufforderung nach.

Wie jetzt aufgrund mehrerer Nachfragen durch die Kammer bekannt wurde, hat der SPD-geführte Senat diese Regelung nun im vergangenen Dezember wieder rückgängig gemacht. Wie Herr Senator Neumann in einem Brief an den Ärztekammerpräsidenten mitteilte, habe man sich entschlossen, Schwangere auch nach der 26. Woche wieder in das bundesweite Verteilungsverfahren aufzunehmen. Damit werden diese Frauen und ihre ungeborenen Kinder zusätzlichen Risiken ausgesetzt, die vermeidbar wären.

Pressestelle der Ärztekammer Hamburg Telefon: 040/ 20 22 99 200
verantwortlich: Dorthe Kieckbusch/Sandra Wilsdorf