Darum geht´s: Massenhafter Protest gegen AfD-Stände soll erschwert werden.
Das Verwaltungsgericht Hamburg verhandelt einen Fall, in dem das Bezirksamt Hamburg-Harburg Gebühren für eine einfache Auskunft zu Infoständen der AfD erhoben hat. Die Behörde argumentiert, dass diese Auskunft mit erheblichem Aufwand verbunden war, da die Bearbeitung bis zu 40 Minuten in Anspruch genommen habe, und hält daher die Gebühren für gerechtfertigt.
Das Hamburger Bündnis gegen Rechts und Aufstehen gegen Rassismus Hamburg rufen dazu auf, am Gerichtstermin teilzunehmen, um die Forderung nach einem antifaschistischen Konsens in Behörden zu unterstützen und die Notwendigkeit behördlicher Unterstützung antifaschistischer Arbeit zu betonen.
Verhandlungstag: 18.11.2024, 14:30 Uhr, Verwaltungsgericht Hamburg, Lübeckertordamm 4, Raum 3.01, 3. Stock
Das Verwaltungsgericht Hamburg verhandelt einen Fall, in dem das Bezirksamt Hamburg-Harburg Gebühren für eine einfache Auskunft zu Infoständen der AfD erhoben hat. Die Behörde argumentiert, dass diese Auskunft mit erheblichem Aufwand verbunden war, da die Bearbeitung bis zu 40 Minuten in Anspruch genommen habe, und hält daher die Gebühren für gerechtfertigt.
Diese Auskunft stellt jedoch eigentlich einen einfachen Vorgang dar, der durch das Transparenzgesetz explizit möglichst unkompliziert gestaltet werden soll. Laut §10 des Gesetzes müssen „alle Dokumente leicht auffindbar, maschinell durchsuchbar und druckbar sein.“ Diese klare Vorgabe verpflichtet die Behörde, Informationen zugänglich und ohne bürokratische Hürden bereitzustellen. Das Verhalten der Behörde könnte dazu führen, dass Anfragen dieser Art erheblich erschwert werden.
Der Anwalt der Klägerin Martin Klingner kommentiert: „Die AfD und andere rechte Parteien sind die größte Gefahr für die Demokratie in diesem Land. […] Es ist die Aufgabe der Zivilgesellschaft, den demokratischen Protest gegen die AfD und ihre politischen Inhalte zu führen, und zwar überall, wo diese öffentlich auftritt. Damit dies möglich ist, braucht es Informationen darüber, wann und wo die AfD sich öffentlich zeigt. Es darf nicht sein, dass die Verwaltung durch Gebühren die Beschaffung solcher Informationen erschwert und damit demokratischen Protest behindert.“
Ein Beispiel für das Potenzial solcher Proteste, die nur mit diesen Informationen ermöglicht wurden, ist der Protest vor der Elbphilharmonie, wo viele Bürger*innen zeigten, dass solche Ideologien unerwünscht sindi. Dieses Beispiel verdeutlicht, wie wichtig es ist, der Zivilgesellschaft den Zugang zu Informationen zu ermöglichen, um zeitnah und organisiert auf Infostände zu reagieren.