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Horst Freires, bnr.de

Während das Verwaltungsgericht in Schleswig die von der Ordnungsbehörde der Hansestadt Lübeck am 16. März verhängte Verbotsverfügung wieder aufgehoben hat, kündigte die Stadt mit einer Beschwerde den Gang vor das Oberverwaltungsgericht an. Ferner ließ die Stadt auf einer Pressekonferenz durchblicken, dass sie gewillt sei, notfalls für die Auffassung einer massiven Gefährdung der öffentlichen Sicherheit auch bis in die höchstrichterliche Instanz zu gehen. Eine endgültige Entscheidung über das Begehren der Neonazis fällt damit aller Voraussicht
nach
erst einen Tag vor der geplanten Aktion.

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