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Eine Erwähnung im Verfassungsschutzbericht führt nun doch nicht automatisch zum Entzug der Gemeinnützigkeit. Darauf einigten sich nach Protesten die Finanzpolitiker der Regierungskoalition

Über die Gemeinnützigkeit von Organisationen wird auch in Zukunft allein das Finanzamt entscheiden – und nicht der Inlandsgeheimdienst. Eine entsprechende Änderung im Entwurf des Jahressteuergesetz 2013, die dies ermöglicht hätte, wurde zurückgenommen. Darauf verständigten sich Finanzpolitiker der schwarz-gelben Koalition. Nach den Plänen der Regierung sollte den Vereinen die Gemeinnützigkeit aberkannt werden, wenn sie in einen der Verfassungsschutzberichte der Länder oder des Bundes auch nur erwähnt werden. Dagegen hätten sich Vereine und Organisationen nur wehren können, indem sie gegen den Verfassungsschutzbericht vorgehen. Der geplante Entwurf des Gesetzes hatte für Widerstand gesorgt. An die Gemeinnützigkeit der Vereine sind erhebliche Steuervorteile geknüpft. Jutta Sundermann vom Attac-Koordinierungskreis ist mit der Entscheidung der Koalition zufrieden: "Wir sind glücklich darüber, dass unser Protest so kurzfristig Ergebnisse gezeigt hat, hier knallen gerade die Sektkorken."weiterlesen