Hamburger Abendblatt
Schweriner NPD-Fraktionschef Udo Pastörs hat auch nach Überzeugung des Landgerichts in Schwerin den Holocaust geleugnet und sich damit strafbar gemacht. Gericht bestätigte Urteil aus erster Instanz.
Der NPD-Fraktionschef im Schweriner Landtag, Udo Pastörs, ist auch in zweiter Instanz der Leugnung des Holocausts schuldig gesprochen worden. Das Landgericht in Schwerin wies am Montag die Berufung gegen die im August 2012 vom Amtsgericht verhängte Bewährungsstrafe von acht Monaten als unbegründet zurück. Das Urteil wegen Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener und Verleumdung hat damit Bestand, ist aber noch nicht rechtskräftig.
"Der Angeklagte steht in der Tradition der qualifizierten Auschwitz-Leugnung", sagte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung und zitierte aus der umstrittenen Landtagsrede des stellvertretenden NPD-Bundesvorsitzenden vom Januar 2010. Damals habe Pastörs unter anderem gesagt, Auschwitz und der Holocaust hätten "nicht oder so nicht stattgefunden". "Doch der Holocaust ist eine bewiesene Tatsache, die keinen Beweis mehr benötigt", betonte der Richter. Wer dies leugne, mache sich strafbar.
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