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In Bad Segeberg muss sich eine 49-Jährige wegen ausländerfeindlicher Beschimpfungen verantworten. Das Gericht stellt das Verfahren ein – und bleibt den Klägern die Erklärung schuldig
TAZ, Friederike Gräff
In Bad Segeberg muss sich eine 49-Jährige wegen ausländerfeindlicher Beschimpfungen verantworten. Das Gericht stellt das Verfahren ein – und bleibt den Klägern die Erklärung schuldig
Frau R. trägt einen farblos-blonden Pferdeschwanz und eine schwarze Lederjacke. Sie stößt die Worte langsam hervor und als die Richterin sie nach ihrem Familienstand fragt, weiß sie mit der Frage nichts anzufangen. Frau R. steht wegen Beleidigung vor dem Amtsgericht Bad Segeberg. Sie soll die Mitarbeiter eines Dönerladens als "scheiß Kanake", "Arschloch" und "Kakerlakenfresser" beschimpft haben. Einmal soll sie ihren zwei Hunden "fass' den scheiß Ausländer" zugerufen haben.
Frau R. ist 49 Jahre alt und in sozialtherapeutischer Behandlung. Sie hat nie einen Beruf erlernt. Die Richterin bittet die beiden Beleidigten, junge Männer in Jeans, nach draußen zu gehen, weil sie noch als Zeugen aussagen sollen. Frau R. räumt die Beleidigungen ein. Nicht aber, ihre Hunde auf die Kläger angesetzt zu haben. Wie es zu den Beleidigungen gekommen sei, fragt die Richterin. "Weil sie mich provozieren und versuchen, mit aller Gewalt rauszuekeln", sagt Frau R.