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Infoarchiv Norderstedt, (13.02.2010)

Der schleswig-holsteinische Flüchtlingsrat (FRSH) erinnert angesichts der jüngsten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Berechnung von Hartz-IV-Sätzen daran, dass auch oder vor allem Flüchtlinge von der willkürlichen Festsetzung von Transferleistungen betroffen sind. Martin Link, Geschäftsführer des FRSH: "Auch das Asylbewerberleistungsgesetz verstößt gegen die Menschenwürde. Von diesem Regelwerk betroffene Flüchtlingskinder und -jugendliche erhalten mit Regelsätzen zwischen 133 bis 215 Euro noch einmal 30 bis 40% weniger als Menschen, die von Hartz IV überleben müssen. Erwachsene Flüchtlinge erhalten höchstens 225 Euro.". Diese Säzte, berichtet Link weiter, seien seit 1993 nicht erhöht worden. Seine Organisation fordert daher die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes, Flüchtlinge müssten mit anderen Hilfebedürftigen in der Gesellschaft gleich gestellt werden. Link: "Dieses Gesetz ist eine Schande für unser Land!". In seiner Entscheidung vom Mittwoch hatte das Bundesverfassungsgericht die bislang willkürliche Festsetzung der ALG II-Hilfesätze für Kinder und Jugendliche als Verstoß gegen die Menschenwürde nach Artikel 1 Grundgesetz kritisiert. Seitdem wird auch in der Region heftig über eine Neuregelung gestritten.