Kai von Appen, taz-nord
Papierlose dürfen nicht mit Strafhaft belegt werden, wenn sie einer Aufforderung zur Ausreise nicht nachkommen, sagt der Europäische Gerichtshof.
Wenn der Hamburger Anwalt Ünal Zeran am Mittwoch vor dem Amtsgericht verhandelt, dürfte ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) dabei von weit reichender Bedeutung sein. Denn Zerans Mandant sitzt zurzeit in Untersuchungshaft, weil ihm ein Verstoß gegen das Ausländergesetz vorgeworfen wird. Der Mann sei der Aufforderung zur Ausreise nicht gefolgt. Haftstrafen gegen illegale Einwanderer wegen Nichtbefolgung einer Abschiebungsanordnung verstoßen jedoch gegen EU-Recht, das hat der EuGH aktuell entschieden.
Dem Urteil der Luxemburger Richter liegt ein Verfahren in Italien zugrunde: Ein illegaler Einwanderer, der 2004 heimlich eingereist war, war einer Aufforderung nicht nachgekommen, Italien binnen fünf Tagen zu verlassen, sondern hatte sich weiterhin illegal im Land aufgehalten. Deshalb verurteilte ihn ein italienisches Strafgericht zu einem Jahr Gefängnis.