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Welt online, mir
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin hat im Streit zwischen dem Familienministerium und der der Linken nahe stehenden Jugendorganisation Solid über Fördermittel ein Berufungsverfahren zugelassen.  2006 hatte das Ministerium Solid eine Förderung mit dem Hinweis verweigert, dass sie unter Beobachtung des Verfassungsschutzes stehe und linksextremistische Positionen vertrete. Dagegen hatte Solid geklagt. Das OVG entschied nun, dass wegen "besonderer tatsächlicher oder rechtlicher Schwierigkeiten" das Förderverfahren erneut zu prüfen sei. Das betrifft auch das Kriterium der Verfassungstreue. Das 2012 erwartete Urteil dürfte auch für die "Extremismusklausel" von Bedeutung sein, die Ministerin Kristina Schröder (CDU) Anfang des Jahres eingeführt hatte.
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