von Lothar Zieske
Diesen skurril klingenden Titel trug eine Veranstaltung, die am Sonntag, 4. Juli, im „Kölibri“ stattfand und die so genannte „Extremismusklausel“ zum Thema hatte. Mit diesem Begriff verbindet sich der Versuch der schwarz-gelben Bundesregierung, unter Anwendung der Totalitarismus-Doktrin die Linke zu bekämpfen. Über diese wiederbelebte Ideologie aus dem Kalten Krieg hatte vor einiger Zeit der Berliner Professor Wippermann vor relativ großem Publikum referiert. (Vgl. dazu: „Dämonisierung durch Vergleich“. In: Lokalberichte Hamburg 20-21/2009 [7.10.], S. 8 f.) An seinen Forschungsansatz schließt sich Friedrich Burschel an, der bei dieser Veranstaltung referierte.
Die Ergebnisse lassen sich in diesem Fall kurz zusammenfassen:
– Zu einem sicher nicht geringen Teil verursacht durch den ungünstigen Sonntagnachmittag-Termin (17 Uhr), blieb die Zahl der TeilnehmerInnen leider sehr überschaubar (nur etwas mehr als ein Dutzend Personen).
– Die Anwesenden waren wohl auch über das Grundproblem bereits weit gehend informiert, dass gemäß der oben genannten Klausel Antifa-Gruppen, die für ihre Arbeit Bundesmittel beantragen wollen, nicht nur selbst nicht als „extremistisch“ gelten (sprich: im Verfassungsschutzbericht auftauchen) dürfen, sondern dass sie darüber hinaus garantieren müssen, dass auch ihre Kooperationspartner dieselben Bedingungen erfüllen.
– Wie Burschel berichtete, haben sich inzwischen viele der in Frage kommenden Gruppen der Erpressung („Geld gegen Gesinnung“) gefügt; es existieren allerdings auch einige Gegenbeispiele, vor allem das des Pirnaer AkuBiZ e.V. (Alternatives Kultur- und Bildungszentrum Pirna) aus Sachsen.
– Leider verlaufen nach Burschels Auskunft die Vorträge, die er zum Thema hält, auch andernorts nicht viel anders als in Hamburg: Ein kleines Häufchen Unentwegter sitzt im Saal und regt sich auf; ansonsten lockt das Thema kaum jemanden hinter dem Ofen hervor.
– Doch es gibt auch etwas Positives zu vermelden:
Alle, die die Veranstaltung versäumt haben, haben eine gute Möglichkeit, sich nachträglich zu informieren und das Thema in ihren Gruppen und unter sonstigen Interessierten zu verbreiten: In der von der Rosa-Luxemburg-Stiftung herausgegebenen, unregelmäßig erscheinenden Reihe „Standpunkte“ (06/ 2011) hat Friedrich Burschel einen Beitrag unter der oben genannten Überschrift („Geld gegen Gesinnung“) veröffentlicht. Er trägt den aussagekräftigen Untertitel „Bundesförderung gegen alle möglichen ‚Extremismen’ gibt es künftig nur noch nach einem ideologischen Kotau.“ Auf 6 eng beschriebenen DIN-A4-Seiten werden die Hintergründe der Entwicklung, die zur „Extremismusklausel“ geführt haben, sehr detailliert beschrieben. Besonders sei darauf hingewiesen, dass inzwischen außer Bundeswehr und Polizei sich auch der Verfassungsschutz in die politische Bildung an Schulen drängt und als kostenloser Anbieter politisch konkurrierende zivilgesellschaftlichen Gruppen beiseite zu schieben droht.
Es ist zu hoffen, dass die von der Entwicklung potenziell betroffenen Gruppen noch aufwachen. Lothar Zieske