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Jungle World, von Andreas Blechschmidt
Der amtierende SPD-Senat in Hamburg plant eine Novellierung des Polizeirechts, mit der Grundrechte weiter eingeschränkt und polizeiliche Überwachungsmaßnahmen ausgeweitet werden sollen.
Die Polizei kann mit dem neuen Polizeirecht auf Grundlage beliebig zurechtgelegter Lageerkenntnisse Gefahrentatbestände behaupten, die den Einsatz von nachrichtendienstlichen Mitteln ermöglichen, ohne dass es einer vollendeten oder unmittelbar bevorstehenden Straftat bedarf. Bei vielen Eingriffen in die Grundrechte ist zudem weder die Beteiligung von Richtern noch die Mitteilung an Betroffene vorgesehen. Ohne den Richtervorbehalt oder eine Mitteilungspflicht an Betroffene entzieht sich jedoch polizeiliches Handeln jeder juristischen Kontrolle. Schließlich existiert bisher in Hamburg auch kein parlamentarisches Gremium, das die Polizeiarbeit wirksam überwacht. Das einzige Kontrollgremium der Bürgerschaft ist nur für das Landesamt für Verfassungsschutz zuständig.
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