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Lübecker Nachrichten

Am Freitagnachmittag sei ein Eilantrag gegen das Verbot beim Verwaltungsgericht in Schleswig eingegangen, teilte das Gericht mit. Die Stadt habe jetzt bis zum 27. März Zeit, zu dem Antrag der Anmelder Stellung zu nehmen. Unverzüglich danach werde die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts in der Sache entscheiden, sagte ein Gerichtssprecher.

Die Hansestadt hatte am 16. März einen von rechten Gruppen für den 31. März angemeldeten Aufmarsch verboten und das mit der Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung begründet. An dieser Einschätzung habe sich nichts geändert, sagte Innensenator Bernd Möller (Grüne) am Freitag. „Wir werden innerhalb der uns gesetzten Frist dem Gericht unsere Gründe für das Verbot noch einmal darlegen“, sagte er.

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