Uncategorized

linksextremismus.wordpress.com, jennifer stange

Das Verwaltungsgericht Dresden erklärte die Extremisklausel des Bundes heute für unzulässig. Der Verein Alternative Kultur- und Bildungszentrum e.V. (AKuBiZ) hatte gegen den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge geklagt, der ein Projekt des Vereins zwar als „demokratiefördernd“ anerkannte, die Mittelvergabe aber verweigerte, weil der Verein die Klausel nicht unterschreiben wollte.
Nach dem Willen des Bundesfamilienministeriums müssen alle Initiativen die Klausel unterzeichnen, die mit staatlicher Unterstützung gegen Rechts aktiv sind. Laut Klausel müssen Initiativen prüfen, ob Kooperationspartner, Referentinnen und Referenten sich den Zielen des Grundgesetztes verpflichtet fühlen und dürfen nicht den Anschein erwecken „extremistische Strukturen“ zu unterstützen. Seitens des Ministeriums wurde die Einführung 2010 mit dem Verdacht begründet, Initiativen gegen Rechts würden von Linksextremisten unterwandert werden.
Das gestrige Urteil stellt diese Praxis grundsätzlich infrage. Das Gericht gab dem Kläger in allen Punkten Recht. Die Klausel sei ein Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot, hiess es in der mündlichen Urteilsbegründung. Danach müssen Verwaltungsvorschriften so deutlich und konkret wie möglich formuliert werden, um praktisch anwendbar zu sein. Das sei im Fall der Extremismusklausel nicht gegeben. Das AkuBiZ wollte durch die Klage auch prüfen lassen, ob die Klausel gegen Artikel 3 des Grundgesetzes verstößt. Eine Stellungnahme dazu wird im schriftlichen Urteil erwartet.

Weiterlesen