taz, von Andreas Speit
Die Vermieterin kann nicht beweisen, dass sie beim Vertragsabschluss getäuscht wurde Der Thor-Steinar-Laden in Glinde muss nicht schließen. Am Donnerstag wies das Lübecker Landgericht die Räumungsklage der Vermieterin zurück. "Die Vermieterin hat nicht beweisen können, dass der Mieter sie beim Vertragsabschluss arglistig getäuscht habe", sagte Gesine Brunkow, Pressesprecherin des Landgerichts der taz.
In der schleswig-holsteinischen Gemeinde nahe Hamburg dürfte das Bürgerbündnis gegen den Laden "Tonsberg" enttäuscht sein. Seit der Eröffnung des Geschäftes im September 2011, das ausschließlich die in der rechtsextremen Szene beliebten Modemarken anbietet, finden dort tägliche Proteste statt. Gleich nachdem der Vermieter realisiert hatte, wer was in seinem Laden verkaufte, erfolgte die Kündigung – ohne Erfolg.weiterlesen