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Hamburger Abendblatt
Das Bundesverfassungsgericht hat einen Antrag der NPD abgewiesen, der rechtsextremen Partei vor dem Hintergrund eines drohenden Verbotsverfahrens ihre Verfassungstreue zu attestieren. Der Antrag sei unzulässig, hieß es in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss des Gerichts. Das Gesetz sehe keinen Antrag vor, mit dem sich eine Partei ihre Verfassungstreue bestätigen lassen könne, erklärten die Richter zur Begründung. Die Richter des Zweiten Senats wiesen auch weitere Anträge der NPD gegen Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung ab. Damit wollte die Partei sich bestätigen lassen, dass ihre Rechte durch die andauernden öffentlichen Diskussionen über ein Verbotsverfahren verletzt würden. Die NPD habe ihren Antrag aber nicht ausreichend begründet, hieß es nun (Az.: 2 BvE 11/12).
Inhaltlich äußerten sich die Richter nicht dazu, ob die Partei möglicherweise verfassungswidrig ist. Der Zweite Senat wird auch für das vom Bundesrat angekündigte Verbotsverfahren zuständig sein und will es dem Vernehmen nach innerhalb von zwei Jahren abschließen.
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