Spiegel-online
Zweck sei es, „schwere Straftaten gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung zu begehen“: Laut ARD hat der sächsische Verfassungsschutz das NSU-Trio schon im April 2000 als Terrorgruppe eingestuft. Das soll ein nun aufgetauchtes Dokument belegen.
Das sächsische Landesamt für Verfassungsschutz hat das untergetauchte Nazi-Trio Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe schon im April 2000 als eine terroristische Gruppe eingestuft. Das berichtet die ARD-Sendung „Report Mainz“ unter Berufung auf ein Geheimdokument vom 28. April 2000. In dem Papier heißt es demnach, Zweck der Gruppe sei es, „schwere Straftaten gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung zu begehen“. Zudem sei bei dem Trio „eine deutliche Steigerung der Intensität bis hin zu schwersten Straftaten feststellbar“. Das Vorgehen ähnele „der Strategie terroristischer Gruppen, die durch Arbeitsteilung einen gemeinsamen Zweck verfolgen“. Im September 2000 mordete der NSU nach derzeitigem Stand der Ermittlungen zum ersten Mal.
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