taz, Andreas Speit
Böhnhardt und Zschäpe wollten sich Ende der 90er Jahre stellen. Der Staatsanwalt verweigerte einen möglichen Deal – ein Jahr später begann die Mordserie.
Sie wollten aufgeben – gut ein Jahr bevor die Mordserie, die ihnen zur Last gelegt wird, begann. Über einen Anwalt versuchten die mutmaßlichen NSU-Terroristen Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe, Hauptangeklagte im laufenden Verfahren gegen die rechtsextreme Terrorgruppe, Ende der 90er Jahre mit der Staatsanwaltschaft Gera Vereinbarungen für ein Aufgeben zu treffen.
Zu der Zeit wurde gegen Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe allein wegen des Verdachts des Sprengstoffmissbrauchs gefahndet.
Er habe damals aber keine Verhandlungen über eine mögliche Einstellung des Verfahrens führen wollen, sagte der damals zuständige Oberstaatsanwalt in Gera, Arndt Koeppen, am Montag vor dem Thüringer NSU-Untersuchungsausschuss. „Ich habe das kategorisch abgelehnt.“ Und er schob nach: „Ich bin nach wie vor der Meinung, dass das richtig war.“
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