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Thüringer Allgemeine (20.05.08), das Gespräch führte Steffi Dobmeier

Interview mit Hans Joachim Jentsch, ehemaliger Bundesverfassungsrichter zu einem neuen NPD-Parteiverbot, aufgrund der allgemeinen Bedeutung hier verlinkt

Hans-Joachim JENTSCH (70), ehemaliger Bundesverfassungsrichter, entschied im Jahr 2003 mit über das NPD-Verbotsverfahren. Heute ist der frühere Justizminster Thüringens zwar nicht mehr in Karlsruhe tätig, das Thema beschäftigt ihn aber noch immer.

Ist ein Verbotsverfahren der NPD möglich?

Ich halte es momentan nicht mehr für möglich. Nicht etwa weil die materiellen Voraussetzungen dafür nicht gegeben sind, sondern weil das Instrument des Parteienverbots in keinem guten Zustand ist.

Wegen der Zwei-Drittel-Mehrheit, die für eine Entscheidung nötig ist?

Ja, das ist das eine Problem. Diese Zwei-Drittel-Mehrheit ist in Wirklichkeit nämlich eine Dreiviertel-Mehrheit, denn bei acht Richtern kommt das am Ende auf das Gleiche heraus. Der Gesetzgeber mogelt hier ein bisschen. Hinzu kommt: Bei einem laufenden Verfahren werden Richter, die ausscheiden – weil ihre Amtszeit abgelaufen ist oder aus gesundheitlichen Gründen – nicht ersetzt. Hier weiterlesen