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Süddeutsche Zeitung, Wolfgang Janisch
Die NPD ist nicht nur irgendwie ausländerfeindlich oder irgendwie widerwärtig. Wie früher die NSDAP bekämpft sie die Grundpfeiler der Verfassung, wo sie nur kann. Der neue Verbotsantrag, der an diesem Dienstag eingereicht wird, legt das System hinter den bösartigen Hetzreden offen. Doch der Schriftsatz hat auch eine klare Schwachstelle.
An diesem Dienstag wird ein Bote des Bundesrats in die Karlsruher Waldstadt fahren, zum Übergangsdomizil des Bundesverfassungsgerichts, um den NPD-Verbotsantrag einzureichen. Sein Urteil wird der Zweite Senat – womöglich bereits nächstes Jahr – wieder an seinem Stammsitz am Schlossplatz verkünden. Dort also, wo 2003 drei Verfassungsorgane mit ihrem Verbotsantrag so desaströs gescheitert waren.
Aber von Dienstag an ist das Scheitern endgültig Geschichte – das Verfahren ist auf null gestellt. Schon, weil die Innenminister diesmal durch Testate versichert haben, dass die V-Leute "abgeschaltet" und die Quellen im Antrag durch sie nicht kontaminiert seien. Alles ist neu, der Senat ist anders besetzt, sogar das Gerichtsgebäude wird bald frisch saniert sein. Und wer den Antrag liest, muss feststellen: Damit lässt sich die NPD verbieten, allen Unkenrufen zum Trotz.
Die beiden Autoren der etwa 270 Seiten starken Antragsschrift – hinzu kommen 15 Anlagen und 303 Belege – sind Christoph Möllers und Christian Waldhoff von der Berliner Humboldt-Universität, zwei bereits arrivierte Professoren der jüngeren Generation. Aus dem Wust von Pamphleten, Parteitagsreden und Parlamentspolemiken der NPD-Kader, die aus der mehr als tausendseitigen Materialsammlung von Bund und Ländern stammen, haben sie ein System herausdestilliert.
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