taz-nord, Andreas Speit und Teresa Valicek
Der niedersächsische Verfassungsschutz verweigert der Rechtsextremismusexpertin Andrea Röpke vollständige Auskunft über rechtswidrig geführte Akten. Der Grund: Quellenschutz. Nun klagt sie.
Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) sprach von einer unrechtmäßigen Überwachung, als im September die Bespitzelung gleich mehrerer Journalisten durch seinen Verfassungsschutz publik wurde. Verfassungsschutzpräsidentin Maren Brandenburger (SPD) versprach Aufklärung. Die Journalistin Andrea Röpke muss dennoch vor das Verwaltungsgericht Stade ziehen, um den gesamten Inhalt der rechtswidrig über sie angelegten Akten des Verfassungsschutzes (VS) zu erfahren. „Die Klage ist eingerecht“, teilte ihr Anwalt Sven Adam mit.
„Es ist schon beachtlich, dass der Verfassungsschutz trotz des jahrelangen Fehlverhaltens mir gegenüber sogar jetzt noch die vollständige Aufklärung dieser Abgründe verweigert“, sagt Röpke. Einen Grund für die neue Zurückhaltung deutet das niedersächsische Innenministerium in seiner Antwort auf ein Auskunftsersuchen von Anwalt Adam an: Aus „Gründen vom § 13 Abs. 2 NVerfSchG“ könnten nicht alle „personenbezogenen Daten“ über Röpke mitgeteilt werden.
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