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Süddeutsche Zeitung, Sarah Schmidt

Rechtsextremismus am Arbeitsplatz betrifft die gesamte Belegschaft des jeweiligen Unternehmens: Was Führungskräfte, Kollegen und Betroffene dagegen tun können.
Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus gehen die gesamte Gesellschaft etwas an. Die Unternehmen sind gefordert, Führungskräfte, Betriebsräte und Gewerkschaften – aber auch jeder Einzelne, wie die folgenden Fallbeispiele zeigen.
Rechte Facebook-Kommentare: "Ich bin mit meiner Kollegin bei Facebook befreundet. Dort bekomme ich mit, dass sie immer wieder fremdenfeindliche Kommentare zur Flüchtlingsdebatte postet. Offenbar ist sie auch in einer rechtsradikalen Organisation Mitglied und schickt ihre Kinder zu völkischen Jugendfreizeiten. Ich habe meinen Chef informiert. Der sagte, dass das kein Grund für eine Kündigung sei."
Was Menschen in ihrer Freizeit machen, geht den Arbeitgeber in der Tat erst einmal nichts an. Wenn sich die rechtsradikalen Aktivitäten der Kollegin auf ihr Privatleben beschränken, ist es in der Regel nicht möglich, dagegen vorzugehen – selbst eine Straftat ist nicht unbedingt ein Kündigungsgrund. Es kommt allerdings auf die Art des Arbeitsverhältnisses an. "Für Staatsangestellte wie Lehrer, Richter oder andere Beamte gilt eine besondere Treuepflicht gegenüber Staat und Verfassung", sagt der Düsseldorfer Arbeitsrechtexperte Daniel Hautumm. In solchen Fällen können auch Freizeitaktivitäten eine Rolle spielen. Letztlich muss aber jeder Einzelfall gesondert betrachtet werden. "Der Bezug zum Arbeitgeber ist entscheidend", so der Anwalt.
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