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Hamburger Abendblatt
Karlsruhe. Zum Auftakt des NPD-Verbotsverfahrens am Bundesverfassungsgericht ist die rechtsextreme Partei mit Befangenheitsanträgen gescheitert.
NPD-Anwalt Peter Richter lehnte zu Beginn der dreitägigen Verhandlung in Karlsruhe gleich zwei Richter des Zweiten Senats ab (Az. 2 BvB 1/13) – seine Anträge waren jedoch nicht erfolgreich. Zugleich verlangte er die Einstellung des Verfahrens, weil es keine Beweise dafür gebe, dass die V-Leute der Verfassungsschutzbehörden tatsächlich abgeschaltet worden seien.