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Das BVerWG hat am gestrigen Mittwoch die Rechtmäßigkeit des Paragraphen 130 StGB bestätigt – damit scheint ein Verbot des Nazi-Aufmarsches in Wunsiedel auch in Zukunft Bestand zu haben.
Mit diesem Paragraphen, genauer dem Absatz 4, wurde in den letzten Jahren der von Jürgen Rieger angemeldete Nazi-Aufmarsch durch das Landratsamt verboten. Gegen dieses Verbot, bzw. die Verfassungskonformität dieses Paragraphen hatte Rieger geklagt – und hat gestern eine Niederlage erlitten.

Das Urteil ist insofern überraschend, als das für den heutigen Tag ursprünglich lediglich eine erste Anhörung zum Verfahren angesetzt war, diese allerdings kurzfristig und ohne Begründung abgesagt wurde. Stattdessen fundiert nun dieser richterliche Spruch das Verbot des Nazi-Aufmarsches.
Jetzt bleibt dem Blankeneser Anwalt nur noch der Gang vor das Bundesverfassungsgericht. Für dieses Jahr dürfte allerdings die Möglichkeit legal zu marschieren unmöglich sein, da sich auch andere Gerichte bei der Anmeldung von Ersatzmärschen auf dieses Urteil berufen können.

So rufen einige Nazi-Webseiten auch schon zu klandestin organisierten Aufmärschen auf – letzte Jahr fand ein solcher z.B. auch in Segeberg, nördlich von Hamburg statt. Allerdings sind diese Ersatzmärsche so lächerlich klein, dass sie über den harten Kern der NS-Szene hinaus keine Bedeutung haben. Das mediale Echo ist gering, die Chance auf eine Blamage hingegen groß. Die geheime Mobilisierung zu illegalen Märschen verhindert zwar eventuell antifaschistische Proteste und verzögert polizeiliche Gegenmaßnahmen, vor allem aber kann sie nur wenige Nazis erreichen. Insbesondere NPD-Mitglieder können und wollen sich nicht in größerer Zahl an solchen Konzepten beteiligen. Von dem noch vor wenigen Jahren größten Nazi-Aufmarsch der BRD, der spektren-übergreifend 5.000 NS-Verherrlicher, auch aus dem Ausland, anzog, wird nur noch ein wenig lahme Latscherei übrig bleiben. Vorläufig bedeutet das Urteil also eine schwere Schlappe für die neofaschistische Bewegung und insbesondere den Organisator und Anmelder der Hess-Märsche, Jürgen Rieger.
Erinnert sei in diesem Zusammenhang daran, dass auch schon letztes Jahr bundesweit Aufmärsche verboten waren, stattdessen aber 2.000 Menschen in Blankenese gegen das Treiben des braunen Anwaltes demonstrierten.

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