Uncategorized

taz-nord, Gernot Knödler

Der Flüchtlingsrat hat eine Musterklage gegen die Stadt eingereicht. Denn Geflüchtete dürfen oft nicht entscheiden, wer sie besucht.
Der Hamburger Flüchtlingsrat kämpft dafür, dass auch nichtamtliche Berater ungehindert Flüchtlingsunterkünfte betreten dürfen. Eine entsprechende Musterklage hat er am Mittwoch mit Unterstützung des Vereins Pro Asyl beim Hamburgischen Verwaltungsgericht eingereicht. Die Klage richtet sich gegen die jeweiligen Verantwortlichen in den Innenressorts in Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern. Denn Hamburg bringt Geflüchtete bereits seit Jahren auch in einer Einrichtung im mecklenburgischen Nostorf/Horst unter.
Mit Blick auf diese im staatlichen Auftrag betriebenen Einrichtungen kritisieren Pro Asyl und der Flüchtlingsrat, dass „der Zugang für Ehrenamtliche und nichtamtliche BeraterInnen wird zu Beratungszwecken in aller Regel komplett verwehrt“ wird. Eine einheitliche Regel, er rein dürfe und wer nicht, sei nicht erkennbar und Vorgaben des Hamburger Senats, die öffentliches Recht und Europarecht berücksichtigten, seien „nach klägerischer Kenntnis“ nicht vorhanden, hieß es.

Weiterlesen